Gesetzliche
Gewährleistung
Ihre gesetzlichen Mängelrechte beim Kauf
Wenn Sie als Verbraucher Fahrzeuge oder sonstige Produkte erwerben, sind Sie im Falle von Sachmängeln durch gesetzliche Bestimmungen geschützt. Ein entsprechendes Informationsblatt der Europäischen Union klärt über diese Rechte auf und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei einem Mangel vorgehen können.
Das EU-Informationsblatt
Das Merkblatt der EU bietet Ihnen eine Orientierungshilfe rund um das Thema der gesetzlichen Mängelhaftung und stellt heraus, worin der Unterschied zu zusätzlichen Garantieversprechen besteht.
Das Prinzip der gesetzlichen Gewährleistung
Die Gewährleistung verpflichtet Händler dazu, für Mängel einzustehen, die nach den gesetzlichen Regeln vom Verkäufer zu verantworten sind. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, haben Sie in erster Linie einen Anspruch darauf, dass die Ware kostenfrei repariert oder durch ein mangelfreies Produkt ersetzt wird. Unter bestimmten Umständen kommen auch eine Reduzierung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag infrage.
Regelungen für Gebrauchtfahrzeuge
Auch beim Erwerb von gebrauchten Fahrzeugen greift das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Allerdings kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt werden. Eine solche Verkürzung ist jedoch nur wirksam, wenn Sie vor Ihrer Vertragserklärung explizit darüber informiert wurden und diese Absprache gesondert sowie ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Eine Garantie, etwa vom Hersteller, ist eine rein freiwillige Zusatzleistung, deren Umfang durch die jeweiligen Garantiebedingungen festgelegt wird. Wichtig dabei: Eine Garantie schränkt Ihre gesetzlich verankerten Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer in keiner Weise ein.
So informieren Sie uns über einen Mangel
Sollten Sie an einem bei uns erworbenen Fahrzeug oder Produkt einen Defekt feststellen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf. Um Ihren Kauf schnell zuordnen zu können, legen Sie uns bitte den Kaufbeleg (oder alternative Kaufangaben) sowie eine Beschreibung des Problems vor. Handelt es sich um ein Fahrzeug, geben Sie bitte auch die Fahrgestellnummer (VIN) an.
Vertiefende Informationen finden Sie auf dem offiziellen EU-Portal Your Europe im Bereich für Gewährleistungen und Garantien.
