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Geförderte Projekte im Autohaus Gitter

Dank der Unterstützung des Freistaates Thüringen durch Fördermittel der Europäischen Union sichern wir das Unternehmenswachstum und Arbeitsplätze in unserer Region.

 

Aktuell verwenden wir Fördermittel für folgende Projekte:

Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität in KMU (Kleinere und mittlere Unternehmen)

Gefördert durch das Förderprogramm Thüringen-Invest aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Beschäftigung und Mobilität von Arbeitskräften

Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Die Kraftfahrzeugbranche unterliegt einem stetigen Wandel und stellt großere Herausforderungen an unser innerbetriebliches Weiterbildungsmanagement. Um langfristig wettbewerbsfähig zu sein und die notwendige Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen, legen wir als Unternehmen großen Wert auf Schulungen und Weiterbildungen. Dank der Unterstützung des Freistaates Thüringen durch Fördermittel der Europäischen Union sichern wir das Unternehmenswachstum und Arbeitsplätze in unserer Region. So konnten wir in Vergangenheit erfolgreiche Weiterbildungen im Bereich Service (Serviceleiter, Serviceberater und Serviceassistentinnen und Serviceassistenten), Verkauf, Werkstatt und Teiledienst realisieren.

ESF Förderung
ESF Förderung

 

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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