VW Volkswagen Nutzfahrzeuge

STÜCK FÜR STÜCK VORTEILHAFT VERSICHERT.

MIT UNSEREN PASSGENAUEN GEWERBE-STÜCKPRÄMIEN

Wenn Sie sich jetzt für ein gewerbliches Leasing entscheiden, können Sie sich bei Ihrer Kfz-Versicherung auf besonders attraktive Gewerbe- Stückprämien freuen. Die Prämie errechnet sich hierbei unabhängig vom Fahreralter, lediglich anhand des genutzten Fahrzeugmodells und der Kilometerleistung pro Jahr, die in drei Kategorien gestaffelt ist (max. 10.000 km/Jahr, max. 20.000 km/Jahr, unbegrenzt/Jahr).

Ausgeschlossen sind hier:
Pflegedienste, Pizzataxis, Transportunternehmen jeglicher Art (z. B. Kurier- Express-, Paketdienste), Taxis, Mietwagen etc.


EINFACH ÜBERSICHTLICH: DIE VERSICHERUNG NACH MODELL UND KILOMETERLEISTUNG:

  Modelle  AYGO  YARIS  COROLLA  C-HR  RAV4  PROACE CITY VERSO  PROACE CITY
 Max. 10.000 km/Jahr  50 €*  60 €*  70 €*  80 €*  105 €*  75 €**  90 €**
 Max. 20.000 km/Jahr  55 €*  70 €*  85 €*  95 €*  130 €*
 Ab 20.000 km = unbegrenzt/Jahr  70 €*  85 €*  105 €*  120 €*   160 €*

Kraftstoffverbrauch AYGO 1,0-l-VVT-i 53 kW (72 PS), kombiniert: 4,2 l/100 km, CO2-Emission, kombiniert: 95 g/km, CO2-Effizienzklasse: B. 

Risikoträger:
Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe SE Niederlassung Deutschland
Carl-Zeiss-Ring 25, 85737 Ismaning

Angebote nur in Verbindung mit einem Finanzierungs- oder Leasingvertrag der Toyota Kreditbank GmbH/ Toyota Leasing GmbH gültig. Dieses Angebot gilt nur für Gewerbekunden.

* Brutto-Monatsprämien inkl. 19% VSt. Folgende Merkmale sind berücksichtigt: jedes Fahreralter =
ab 18 Jahren, jeder Fahrer, ohne SFR. Kfz-Haftpflicht und VK mit 1.000,– € SB inkl. TK mit 1.000,– € SB. Die Konditionen gelten vom 01.04. bis zum 31.12.2020.

** Die Prämien für PROACE CITY VERSO und PROACE CITY gelten vom 01.04. bis zum 30.09.2020. Beim PROACE CITY und PROACE CITY Verso entfällt die Kilometerbegrenzung.

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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